Hausordnung

Beschluss Schulforumssitzung am 6.10.2025

 

Überall dort, wo Menschen miteinander leben und arbeiten, müssen Verhaltens- und Ordnungsregeln eingeführt werden. Dadurch soll das Zusammenleben in der Schule erleichtert werden.

 

Verhalten auf dem Schulhof

In der Früh

Ab 7:30 Uhr werden die Kinder in das Schulhaus eingelassen und beaufsichtigt. Es wird empfohlen, dass die Schüler erst dann auf dem Schulhof eintreffen.

Inlineskates, Skateboards, Segways, Hoverboards und E-Scooter sind auf dem Schulgelände verboten.

In der Garderobe verhalten sich die Kinder ruhig, halten Ordnung und begeben sich zügig in die Klassen.

 

Große Pause

Der Rasenplatz wird nur bei trockenem Wetter freigegeben. Im Zweifelsfall entscheidet der Direktor/Schulwart.

Der Eingangsbereich bleibt in der großen Pause frei.

Auf dem Asphaltplatz darf nicht gerannt werden, dort ist die „Ruhezone“.

In Richtung Hauptstraße dürfen sich die Kinder nur bis zum „Quergang“ bewegen. Das Kriegerdenkmal wird nicht betreten.

Die Spielgeräte müssen sorgsam verwendet und am Ende der Pause rasch versorgt werden.

Rücksichtsloses Verhalten, wie z.B. Raufen, wildes Herumrennen und Stören von spielenden Kindern ist verboten.

Alle Abfälle gehören in die entsprechenden Abfallkörbe.

In der großen Pause darf das Schulhaus nur mit Erlaubnis einer Lehrperson betreten werden.

Am Ende der großen Pause werden die Kinder von den Lehrer:innen in das Schulhaus eingelassen.

Die Kinder gehen zügig ohne weitere Aufforderung in das Schulhaus zurück.

 

Bei Unterrichtsende

Nach dem Unterricht ist das Schulgelände (Schulhof und Rasenplatz) von den Schüler:innen direkt zu verlassen.

 

Am Nachmittag

Ab 13:45 Uhr werden die Kinder in das Schulhaus eingelassen und beaufsichtigt. Es wird empfohlen, dass die Schüler:innen erst dann auf dem Schulhof eintreffen.

Die Schüler:innen halten sich von den Fenstern der Turnhalle fern.

Beginnt der Unterricht früher oder später als um 14:00 Uhr, so warten die Schüler:innen auf dem Schulhof, bis die Lehrperson sie abholt und kommen erst dann in das Schulhaus.

 

Verhalten im Schulgebäude

Bei späterem Unterrichtsbeginn (z.B. zur 2. Stunde) warten die Schüler:innen bis kurz vor Unterrichtsbeginn draußen und kommen dann selbständig ins Schulhaus.

Die Schüler:innen begeben sich ruhig und geordnet zu ihren Garderoben und in ihre Klassenräume.

Im Schulgebäude verhalten wir uns rücksichtsvoll. Das Raufen, Rennen, Stoßen und Drängen, Lärmen und Werfen von Gegenständen ist untersagt.

Zu Unterrichtsbeginn begeben sich die Schüler:innen auf ihre Plätze und sind ruhig.

In den Klassenräumen ist auf Ordnung zu achten. Der Besuch der Toiletten während der Stunde ist nur in dringenden Fällen erlaubt.

Zum Fenster Hinauslehnen ist streng untersagt.

In der großen Pause begeben sich die Schüler:innen rasch auf den Schulhof. Sie dürfen sich nur mit der Erlaubnis einer Lehrperson im Schulgebäude aufhalten.

Bei sehr schlechter Witterung verbleiben die Schüler:innen in ihren Klassen. Die Entscheidung darüber trifft der Direktor/der Schulwart. Das Verbleiben in den Klassen wird durch ein Glockenzeichen angezeigt.

Den Anordnungen des Schulwarts haben die Schüler:innen Folge zu leisten.

Mitgebrachte private Tablets, Handys, Smart-Watches und ähnliche internetfähige Geräte haben im Unterricht nichts verloren und müssen bis Unterrichtsschluss (schließt auch die Schülerbetreuung ein) ausgeschaltet in der Schultasche verwahrt

werden. Bei Nichtbeachtung werden den Schüler:innen die Geräte abgenommen und von der Lehrperson bis Unterrichtsende verwahrt. Bei wiederholtem Vergehen wird das jeweilige Gerät dem Direktor übergeben, der mit den Eltern Kontakt aufnimmt.

 

Weg zur Schülerbetreuung

Kinder, die zur Schülerbetreuung gehen, sammeln sich am Schulhof am vereinbarten Treffpunkt und warten auf die Lehrperson.

Auf dem Weg zur Schülerbetreuung gehen die Kinder in einer geschlossenen Zweierreihe hinter der Lehrperson und haben den Anweisungen Folge zu leisten.

Kinder, die vom Moos zur Schülerbetreuung kommen, werden von den Lehrer:innen zum Bus gebracht und von den Betreuerinnen des Freiraums an der Bushaltestelle abgeholt.

 

Verhalten in der Turnhalle

Das Umkleiden muss in den zugeteilten Umkleideräumen erfolgen.

Die Turnhalle darf nur unter Aufsicht einer Lehrperson und keinesfalls mit Straßenschuhen betreten werden.

Sämtliche Einrichtungen und Geräte des Turnsaals dürfen nur unter der Aufsicht einer Lehrperson benützt und verwendet werden.

 

Götzis, im Oktober 2025